Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Anbieter von epics wie im Folgenden beschrieben.

Die epics GmbH, Saroltastraße 28, 64407 Fränkisch-Crumbach ("ANBIETER") bietet einen für den Endnutzer grundsätzlich kostenlosen Dienst an, mit dem dieser selbst erstellte Fotos und Videos ("Aufnahmen") eventbezogen und unter Verwendung von geschützten Marken und entsprechenden Designs zu veröffentlichen. Weitere Funktionen umfassen zum Beispiel das Abonnieren von Streams der Aufnahmen anderer Nutzer sowie das Kommentieren und Bewerten dieser Aufnahmen. Zu diesem Zweck kann sich der Nutzer die mobilen Anwendungen ("Apps") zur Nutzung des Services von ANBIETER ("epics") auf sein Endgerät laden. epics und die zugehörigen Apps werden im Folgenden auch gemeinsam als "epics" bezeichnet.

Dabei hat der Nutzer den Vorteil, die betreffenden Marken legal nach Maßgabe der Markeninhaber "Bundle-Kunde") nutzen zu dürfen. Der Nutzer kann also beispielsweise bei einem Live-Event Aufnahmen machen und diese unter Verwendung von epics mit den zur Verfügung gestellten Marken, Logos, Rahmen oder sonstigen Designs posten. Der Bundle-Kunde steuert im Gegenzug die konkrete Verwendung von epics im Zusammenhang mit seinem Event, d.h. er legt zum Beispiel das Design fest. Die Services, die ANBIETER dem Bundle-Kunden zur Verfügung stellt werden im Folgenden auch als "Backend-Dienste" bezeichnet.

1. Anwendungsbereich

1.1 ANBIETER ermöglicht dem Bundle-Kunde im Rahmen der eigenen vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung der Backend-Dienste. ANBIETER erbringt alle Leistungen im Zusammenhang mit den Backend-Diensten ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

1.2 ANBIETER widerspricht der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen der Bundle-Kunde. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen der Bundle-Kunde werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ANBIETER diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 ANBIETER kann auf Leistungen unabhängiger Dritter zurückgreifen (in diesen AGB „Drittleistung“ genannt), beispielsweise App-Stores und Soziale Netzwerke. Keine Drittleistungen sind Leistungen von Dritten, die auf Weisung von ANBIETER handeln. Drittleistungen sind keine Leistungen von ANBIETER. Dies wird von ANBIETER oder dem Dritten auf geeignete Weise kenntlich gemacht. Fragen, die sich im Zusammenhang mit Drittleistungen stellen können, werden durch diese AGB nicht betroffen. ANBIETER ist nicht für Drittleistungen verantwortlich. Drittleistungen unterliegen möglicherweise den allgemeinen Geschäftsbedingungen von deren Anbietern.

1.4 Zwischen ANBIETER und den Nutzer gelten spezielle Nutzungsbedingungen, die gegenüber den Nutzern unter anderem bestimmte Rechte und Pflichte regeln und die teilweise auch das Verhältnis der Nutzer mit den Bundle-Kunden regeln. Darin werden beispielsweise bestimmte Vorgaben und Verbote hinsichtlich der vom Nutzer erstellten Inhalte definiert. ANBIETER empfiehlt dem Bundle-Kunde, sich mit diesen Nutzungsbedingungen vertraut zu machen. Darüber hinaus hat der Bundle-Kunde die Möglichkeit, zusätzliche Bedingungen gegenüber den Nutzern von epics zu verwenden, die über die Regelungen dieser Nutzungsbedingungen hinaus weitere Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzungsrechte an den vom Nutzer eingestellten Inhalten oder speziellere Vorgaben in Form von Foto- oder sonstige Richtlinien enthalten können. Solche zusätzlichen Bedingungen der Bundle-Kunde gehen im Verhältnis zwischen Nutzer und Bundle-Kunde eventuell abweichenden Regelungen der Nutzungsbedingungen vor. Die Durchsetzung etwaiger zusätzlicher Bedingungen erfolgt unmittelbar gegenüber Nutzern, ANBIETER kann den Bundle-Kunde hierbei unterstützen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.

2. Teilnahmeberechtigte Nutzer

2.1 Das Angebot der Backend-Dienste richtet sich grundsätzlich an Kaufleute. Eine gewerbliche Nutzung durch Verbraucher ist nicht gestattet, eine rein private Nutzung durch Verbraucher wird von ANBIETER akzeptiert.

2.2 Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die entweder volljährig sind oder deren gesetzliche Vertreter der Nutzung zugestimmt haben. Ausdrücklich nicht teilnahmeberechtigt sind alle Personen, deren Account von ANBIETER nach Maßgabe dieser AGB gesperrt wurden.

2.3 Der Bundle-Kunde versichert mit der Anmeldung eines Accounts seine Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit. Bei Minderjährigkeit des Bundle-Kunden versichert er das Vorliegen der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. ANBIETER ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen schriftlichen Nachweis der Volljährigkeit des Bundle-Kunden bzw. die Zustimmungserklärung seines gesetzlichen Vertreters anzufordern.

2.4 Sobald ein minderjähriger Bundle-Kunde seinen Account über das Erreichen der Volljährigkeit hinaus nutzt, gelten alle vor Erreichen der Volljährigkeit in Zusammenhang mit seinem Account geschlossenen Verträge als genehmigt, sofern er die Genehmigung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erreichen der Volljährigkeit gegenüber ANBIETER verweigert.

3. Anlegen eines Accounts, Vertragsschluss, Zahlungsabwicklung

3.1 Für die Teilnahme an den Backend-Diensten ist die vorherige Anmeldung und Erstellung eines Kontos bei ANBIETER (in diesen AGB „Account“ genannt) notwendig. Die Anmeldung eines Bundle-Kunden erfolgt entweder online durch das Ausfüllen eines Anmeldeformulars auf der Webseite von ANBIETER, über eine sonstige Webseite oder Landing Page, oder im Rahmen eines manuellen Anlegens des Kunden-Accounts durch epics im Auftrag des Bundle-Kunden. ANBIETER kann zusätzlich ein Verfahren verwenden, bei dem die E-Mail-Adresse des Bundle-Kunden durch das Besuchen eines von ANBIETER per E-Mail versandten Bestätigungslink verifiziert wird. Nach erfolgreicher Erstellung eines Accounts kann der Bundle-Kunde die Backend-Dienste sowie je nach Verfügbarkeit weitere zum Angebot von ANBIETER gehörende Leistungen nutzen.

3.2 Die AGB können vor Absendung des Anmeldeformulars vom Nutzer ausgedruckt oder auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden.

3.3 Durch die Absendung seiner Anmeldung gibt der Bundle-Kunde gegenüber ANBIETER ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages ab (in diesen AGB „Nutzungsantrag“ genannt). Damit kommt ein Vertrag jedoch noch nicht zustande, sondern erst mit der Annahme des Nutzungsantrags durch ANBIETER. ANBIETER bestätigt den Zugang des Nutzungsantrags auf elektronischem Weg an die vom Bundle-Kunde angegebene E-Mail-Adresse. Die Bestätigung des Zugangs als solche stellt noch keine Annahme des Nutzungsantrags dar. Eine Annahme des Nutzungsantrags kann aber mit der Bestätigung des Zugangs verbunden werden, wenn dies ausdrücklich erfolgt. Darüber hinaus kann die Annahme auch außerhalb der Zugangsbestätigung ausdrücklich oder durch die erste Erfüllungshandlung durch ANBIETER erfolgen. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrages zur Einrichtung eines Accounts, zur Teilnahme an den Backend-Diensten bzw. sonstiger Dienste von ANBIETER.

3.4 ANBIETER ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Richtigkeit der Angaben des Bundle-Kunden zu prüfen. Dies kann unter anderem durch das Anfordern von Unterlagen geschehen. ANBIETER ist berechtigt, die Erstellung eines Accounts von einer solchen Prüfung abhängig zu machen.

3.5 Bei oder nach erfolgreicher Anmeldung kann der Bundle-Kunde Pakete (Bundles) für Veranstaltungen und sonstige Dienste von ANBIETER beziehen. Die konkret angebotenen Bundles sind auf der entsprechenden Website von ANBIETER beschrieben und deren Nutzung kann entgeltlich oder unentgeltlich möglich sein. Die Wahl des entsprechenden Bundles erfolgt durch den Abschluss sogenannter Insertion Orders (kurz "IOs"), die der Bundel-Kunde mit ANBIETER abschließt. Darin vereinbaren ANBIETER und Bundle-Kunde insbesondere die konkret von ANBIETER zu erbringenden Backend-Dienste sowie das ggf. hierfür fällige Entgelt. In der Regel ist das Entgelt abhängig vom Leistungsumfang und in der Basisversion kann der Service kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch des Bundle-Kunden besteht diesbezüglich aber nicht, ohne dass ANBIETER und Bundle-Kunde dies ausdrücklich im Rahmen des Anmeldeprozesses oder sonst schriftlich vereinbart hätten.

3.6 Es gelten die Preise im Zeitpunkt der Bestellung, wie auf den Internetseiten von ANBIETER sowie in den entsprechenden Warenkörben dargestellt. Abweichende Preise, die eventuell auf Seiten dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern geladen werden, sind veraltet und ungültig. Bei Schreib-, oder Rechenfehlern in den Backend-Diensten, auf den Webseiten von ANBIETER oder bei erstellten Angeboten ist ANBIETER zum Rücktritt berechtigt.

3.7 ANBIETER bietet dem Bundle-Kunden in Abhängigkeit von seiner Bonität und seinem Herkunftsland verschiedene Zahlungsmöglichkeiten wie das Lastschriftverfahren oder die Zahlung per Kreditkarte an. Der Bundle-Kunde hat keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme bestimmter nicht bereits angebotener Zahlungsmöglichkeiten.

3.8 Sollten ANBIETER durch ein Verschulden des Bundle-Kunden oder durch vom Bundle-Kunden zu vertretende mangelnde Kontodeckung Rückbelastungen und/oder Stornoentgelte durch das spätere Stornieren von Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen entstehen, trägt der Bundle-Kunde die dadurch entstandenen Kosten. ANBIETER ist berechtigt, diese Kosten zusammen mit dem ursprünglichen Entgelt von dem Konto des Bundle-Kunden durch abermaliges Abbuchen zu verlangen. Entstehen durch ein Verschulden des Bundle-Kunden Rückbelastungen (zum Beispiel wegen unzureichender Kontodeckung), ist der Bundle-Kunde verpflichtet, ANBIETER den daraus entstanden, nachgewiesenen, angemessenen Schaden zu ersetzen. Erfolgt die Zahlung der Entgelte durch Lastschrift- oder Kreditkarteneinzug und fallen Rücklastschriften an, so berechnet ANBIETER dem Bundle-Kunden eine Pauschale in Höhe von 50 EUR, die dem dem ANBIETER durch Dritte in Rechnung gestellten Aufwand entspricht. Dem Bundle-Kunden steht es frei, ANBIETER nachzuweisen, dass der geltend gemachte Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale ist. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch ANBIETER bleibt unberührt.

3.9 Rechnungen von ANBIETER können in elektronischer Form gestellt werden und sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar. Der Bundle-Kunde ist zum Abzug von Skonti nicht berechtigt. Im Falle des Zahlungsverzuges behält sich ANBIETER das Recht vor, sowohl Mahngebühren als auch Verzugszinsen geltend zu machen sowie die jeweilige Erbringung von Backend-Diensten zu stoppen.

3.10 Eine Aufrechnung des Bundle-Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen ANBIETER möglich. Der Bundle-Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Abtretung der Ansprüche des Bundle-Kunden gegen ANBIETER an Dritte ist ausgeschlossen.

3.11 Agenturen und andere Partner der Bundle-Kunden können unter Beachtung dieser AGB und etwaiger weiterer Vereinbarungen für die Bundle-Kunden gegenüber ANBIETER tätig werden, beispielsweise durch die Registrierung des Bundle-Kunden wie vorbeschrieben. Dabei legen sie den Bundle-Kunden in der Regel als Rechteinhaber und rechtlichen Ansprechpartner an und handeln im Namen und auf Rechnung des Bundle-Kunden; sie versichern für diesen Fall, zur Vertretung des Bundle-Kunden berechtigt zu sein. Der Zwischenverkauf ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich mit ANBIETER vereinbart.

4. Grenzen der Nutzung, Verbotene Inhalte

4.1 ANBIETER stellt die Backend-Dienste nur für die vertragsgemäße Nutzung bereit. Die automatisierte Erstellung oder Anmeldung von Accounts ist nicht gestattet. Das automatisierte Einloggen ist nicht gestattet. Zur Verbindung mit den Servern dürfen ausschließlich die offiziellen, von ANBIETER bereitgestellten Webseiten verwendet werden. Der Bundle-Kunde darf keinerlei andere Möglichkeiten herstellen, unterstützen, hosten, verlinken oder zur Verfügung stellen, durch welche die Backend-Dienste von anderen genutzt werden könnten.

4.2 Der Bundle-Kunde darf seinen Account ohne vorherige schriftliche Einwilligung von ANBIETER nicht auf Dritte übertragen. Eine Einwilligung von ANBIETER zur Übertragung berechtigt nicht zu einer Übertragung gegen Entgelt, sofern dies nicht ausdrücklich in der Einwilligung vorgesehen ist.

4.3 Der Bundle-Kunde ist nicht berechtigt, Maßnahmen, Mechanismen oder Software in Verbindung mit epics und den Backend-Diensten oder den sonstigen Leistungen von ANBIETER zu verwenden, die deren Funktion stören können. Der Bundle-Kunde darf keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der technischen Kapazitäten von ANBIETER zur Folge haben können. Dem Bundle-Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, von ANBIETER generierte Inhalte zu blockieren, zu überschreiben oder zu modifizieren, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich von ANBIETER erlaubt worden ist.

4.4 Der Bundle-Kunde wird alles unterlassen, was die Leistung und Verfügbarkeit von epics und der Backend-Dienste oder sonstigen Leistungen gefährden könnte.

4.5 Es ist dem Bundle-Kunden nicht gestattet, ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung, oder soweit diese AGB es vorsehen, durch ANBIETER zu epics oder den Backend-Diensten Elemente hinzuzufügen oder Elemente zu ändern, zu löschen oder in einer anderen Form zu modifizieren. Insbesondere ist es dem Bundle-Kunden nicht gestattet, grafische Elemente zu kopieren, zu entnehmen oder anderweitig zu verwenden oder zu versuchen, den Quellcode von epics oder der Backend-Dienste zu dekompilieren. Dies gilt nicht, soweit die Dekompilierung gemäß § 69e UrhG gesetzlich erlaubt ist.

4.6 Der Bundle-Kunde darf keine Hilfsmittel anwenden, die in epics oder die Backend-Dienste eingreifen (insbesondere sog. „Hacks“). Der Bundle-Kunde darf auch keine solchen Hilfsmittel anbieten oder anpreisen. Dem Bundle-Kunden ist es insbesondere untersagt, Vorteile, wie etwa die systematische oder automatische Steuerung von epics oder von Backend-Diensten durch die Verwendung von Software Dritter oder sonstigen Anwendungen zu verschaffen. Dasselbe gilt für das planmäßige Ausnützen von Programmfehlern zum eigenen Vorteil („Exploits“).

4.7 Der Bundle-Kunde wird bei der Nutzung der Dienste nicht gegen geltende Rechtsvorschriften wie Strafgesetze und Jugendschutzbestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen und stellt sicher, keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte in epics einzubringen oder zu übermitteln. Hierzu zählen insbesondere Inhalte, die

· beleidigend, rassistisch, sexistisch, pornografischen, obszönen, volksverhetzend, gewalt- oder kriegsverherrlichend sind,

· geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen,

  • das Ansehen von ANBIETER schädigen können, sowie

Inhalte, die geeignet sind, Urheberrechte, Patente, Marken oder sonstige Eigentumsrechte, das Recht am eigenen Bild und andere Persönlichkeitsrechte, oder andere Rechte Dritter zu verletzen.

4.8 Dem Bundle-Kunden ist es nicht gestattet, unaufgeforderte Massensendungen sowie unerbetene Werbung in epics zu verbreiten. Der Bundle-Kunde wird die Privatsphäre Dritter achten. Dem Bundle-Kunden ist es auch nicht gestattet, in unautorisierter Weise urheberrechtlich oder durch sonstige Rechte geschützte Werke Dritter in epics oder den Backend-Diensten zu verbreiten. Auf Angebote mit solchem Inhalt darf der Bundle-Kunde auch nicht hinweisen.

4.9 ANBIETER ist berechtigt, Zuwiderhandlungen gegen diesen Abschnitt zu unterbinden. ANBIETER ist auch berechtigt, entsprechende Inhalte des Bundle-Kunden zu löschen. Dies gilt auch, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB vorliegen oder die Inhalte sonst rechtswidrig sind. Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Inhalte besteht nicht. Ein solcher Anspruch entfällt auch, wenn die Wiederherstellung aus technischen Gründen nicht möglich ist.

4.10 ANBIETER ist daher berechtigt, geeignete Maßnahmen und Programme einzusetzen, um Vertragspflichtverletzungen der Bundle-Kunden aufzudecken. Im Falle eines begründeten Verdachts kann ANBIETER dem Bundle-Kunden eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme setzen. Wenn die Stellungnahme des Bundle-Kunden nicht geeignet ist, den Verdacht des Verstoßes bzw. einer schuldhaften Handlung des Bundle-Kunden auszuräumen, ist ANBIETER berechtigt, von einer schuldhaften Vertragspflichtverletzung auszugehen. ANBIETER behält sich vor, einzelne Handlungen auf Plausibilität und Vereinbarkeit mit den vorstehenden Regelungen zu prüfen und – falls erforderlich – die Handlungen zu unterbinden.

4.11 ANBIETER ist berechtigt, Daten und Inhalte der Bundle-Kunden an Dritte weiterzugeben und/oder zu löschen, sofern dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erlaubt oder aufgrund richterlicher bzw. behördlicher Anordnungen erforderlich ist. Dies gilt auch für die Bekanntgabe von Nutzungsdaten und sonstigen Daten zum Bundle-Kunden.

4.12 Bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung des Bundle-Kunden gegen seine Vertragspflichten, ist ANBIETER berechtigt, nach vorheriger Abmahnung und Sperrungsandrohung den Zugang des Bundle-Kunden zu seinem Account vorübergehend zu sperren.

4.13 Eine Abmahnung mit Sperrungsandrohung ist entbehrlich, wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Sperrung des Zugangs rechtfertigen.

4.14 ANBIETER wird den Bundle-Kunden über den Grund der Sperrung informieren. Die Sperrung des Zugangs schließt ein, dass alle Inhalte und Informationen, die von dem ausgeschlossenen Bundle-Kunden stammen, von ANBIETER sofort von der Datenbank entfernt werden dürfen. Im Rahmen der Ausübung des virtuellen Hausrechts kann ANBIETER auch zu anderen, milderen Maßnahmen greifen.

4.15 Einem gesperrten Bundle-Kunden ist es verboten, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von ANBIETER erneut einen Account zu erstellen, wenn sein Account gesperrt wurde. Stellt ANBIETER einen Verstoß gegen dieses Verbot fest, steht ANBIETER das Recht zu, auch diesen Account ohne Verwarnung dauerhaft zu sperren.

4.16 Ist ANBIETER zur Sperrung des Zugangs des Bundle-Kunden zu epics berechtigt, berechtigt dies ANBIETER ebenfalls den Zugang des Bundle-Kunden zu weiteren Leistungen zu sperren, die mit diesem epics im Zusammenhang stehen.

4.17 Die Bestimmungen dieses Abschnitts schränken das Recht von ANBIETER zur Kündigung – insbesondere zur außerordentlichen Kündigung – nicht ein. Ebenso wenig schränken sie das Recht von ANBIETER zur Ausübung des virtuellen Hausrechts ein.

5. Pflichten und Obliegenheiten der Bundle-Kunden

5.1 Hauptleistungspflicht des Bundle-Kunden ist die Zahlung eines möglicherweise anfallenden Entgelts. Eine weitere Hauptleistungspflicht des Bundle-Kunden ist die Pflicht zur richtigen und vollständigen Angabe der Daten, die er ANBIETER gegenüber bei Vertragsschluss oder im Fortgang der vertraglichen Beziehung macht. Der Bundle-Kunde versichert daher, dass die von ihm im Rahmen des Vertragsangebots oder des Vertragsschlusses oder im Fortgang der vertraglichen Beziehungen gemachten Angaben über seine Identität und sonstige vertragsrelevante Umstände vollständig und richtig sind.

5.2 ANBIETER sichert seine Systeme gegen Virenbefall. Dennoch kann ein Virenbefall nie vollständig ausgeschlossen werden. Zudem kann es vorkommen, dass unberechtigte Dritte E-Mails unter Verwendung des Namens von ANBIETER ohne Einverständnis von ANBIETER versenden, die beispielsweise Viren oder sog. Spyware enthalten oder zu Web-Inhalten linken, die Viren oder Spyware enthalten. Darauf hat ANBIETER keinen Einfluss. Die Bundle-Kunden sollten daher alle eingehenden E-Mails, die unter dem Namen von ANBIETER versandt sind, auf Virenbefall prüfen. Dies gilt auch für E-Mails von anderen Bundle-Kunden und Nutzern von epics.

5.3 ANBIETER ist nicht verantwortlich für Schäden oder Datenverluste, die durch die Installation von Software, die nicht von ANBIETER herrühren, auf dem Endgerät der Bundle-Kunden entstehen können.

5.4 Der Bundle-Kunde verpflichtet sich, die für den Zugang zu den Backend-Diensten erforderlichen Zugangsdaten (Login-Daten, Kennwort, etc.) streng geheim zu halten und keinem Dritten zu offenbaren, es sei denn, ANBIETER hat der Übertragung des Accounts zuvor schriftlich zugestimmt.

5.5 Der Bundle-Kunde verpflichtet sich, unter keinen Umständen den Account, den Anmeldenamen oder das Kennwort eines anderen Bundle-Kunden unbefugt zu verwenden. Benutzt ein Dritter einen Account, nachdem er an die Zugangsdaten gelangt ist, weil der Bundle-Kunde diese nicht hinreichend vor fremdem Zugriff gesichert hat, muss sich der Bundle-Kunde so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.

5.6 Der Bundle-Kunde wird ANBIETER unverzüglich informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten seine Zugangsdaten bekannt sind. ANBIETER weist darauf hin, dass Zugangsdaten aus Sicherheitsgründen regelmäßig geändert werden sollten.

5.7 Im Falle eines begründeten Verdachts, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt, ist ANBIETER aus Sicherheitsgründen berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach freiem Ermessen die Zugangsdaten ohne vorherige Ankündigung selbständig zu ändern bzw. die Nutzung des Accounts zu sperren. ANBIETER informiert dabei den berechtigten Bundle-Kunden hierüber unverzüglich und teilt auf Anforderung innerhalb angemessener Frist die neuen Zugangsdaten mit. Der Bundle-Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass die ursprünglichen Zugangsdaten wiederhergestellt werden.

5.8 ANBIETER kommuniziert in der Regel mit den Bundle-Kunden per E-Mail, soweit nichts anderes durch diese AGB oder anderweitige Vereinbarung mit den Bundle-Kunden bestimmt ist. Diese müssen daher sicherstellen, dass sie E-Mails erreichen, die von ANBIETER an die vom Bundle-Kunde bei der Anmeldung angegebene oder ANBIETER später mitgeteilte E-Mail-Adresse versandt werden. Sie werden dafür u.a. durch entsprechende Einstellungen des Spam-Filters sorgen und diese E-Mail-Adresse regelmäßig überprüfen. Im Übrigen bleibt es ANBIETER vorbehalten, eine andere geeignete Form der Korrespondenz zu wählen.

5.9 Bundle-Kunden können mit ANBIETER über die am Ende dieser AGB aufgeführten Medien und Adressen in Kontakt treten. Aus Beweissicherungsgründen empfiehlt ANBIETER, dass der Bundle-Kunde erhebliche Erklärungen (wie bspw. Kündigungen, Beschwerden usw.) in Textform (z.B. per E-Mail) abgibt, sofern diese AGB nicht eine andere Form vorsehen.

5.10 ANBIETER weist ausdrücklich darauf hin, dass die mit Kundendienst und der Einhaltung der Nutzungsregeln beauftragten Personen nicht befugt sind, Änderungen am Nutzungsvertrag zu vereinbaren. Dies betrifft insbesondere Moderatoren und Kundendienstmitarbeiter.

6. Weiterentwicklungen / Beschaffenheit / Rollback / Beta-Tests / Mängel

6.1 Es liegt in der Natur der angebotenen Leistung, dass die Backend-Dienste stets weiterentwickelt und aktualisiert werden. Änderungen können sich auch durch das Aufspielen von Aktualisierungen ergeben, die die Nutzbarkeit sicherstellen und verbessern. Durch Änderungen und Weiterentwicklungen versucht ANBIETER den Bundle-Kunden eine möglichst gelungene Nutzung zu bieten. ANBIETER stellt dem Bundle-Kunden den Zugang zu den Backend-Diensten daher in der jeweils vorhandenen Fassung oder Version zur Verfügung. Änderungen und Weiterentwicklungen können sich auf die Systemvoraussetzungen und Kompatibilitätsanforderungen auswirken. Der Bundle-Kunde hat daher keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Herbeiführung eines bestimmten Zustandes oder Funktionsumfangs der Backend-Dienste. Etwaige Mängelansprüche des Bundle-Kunden, welche die technische Nutzbarkeit der Backend-Dienste selbst betreffen, bleiben unberührt. Aufgrund der beständigen Weiterentwicklung der Backend-Dienste behält sich ANBIETER das Recht vor, neue Funktionen anzubieten und/oder diese aus dem Angebot herauszunehmen oder zu ändern. Der Bundle-Kunde stimmt zu, dass ANBIETER kontinuierlich Änderungen an den Backend-Diensten vornehmen und Funktionen hinzufügen, löschen, wiedereinführen und ändern darf. Dem Bundle-Kunden steht es in diesen Fällen frei, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weitere diesbezügliche Ansprüche des Bundle-Kunden sind ausgeschlossen.

6.2 ANBIETER weist darauf hin, dass die Backend-Dienste zwar dem Stand der Technik entsprechen, eine Fehlerfreiheit der Backend-Dienste allerdings nicht zugesichert werden kann. Aus diesem Grunde muss der Bundle-Kunde damit rechnen, dass die Backend-Dienste nicht in jeder Funktion fehlerfrei arbeiten. ANBIETER bemüht sich nach Kräften, die Backend-Dienste möglichst fehlerfrei zur Verfügung zu stellen. Geringfügige Softwarefehler der Backend-Dienste sind jedoch – wie bei jeder Software – nicht völlig ausgeschlossen. Eine Mangelhaftigkeit der Backend-Dienste, die den Bundle-Kunden zur Geltendmachung von Mängelansprüchen berechtigen, besteht in jedem Fall dann, wenn die Nutzung schwer und nachhaltig gestört ist.

6.3 Dem Bundle-Kunde ist bekannt, dass die Backend-Dienste technischen Beschränkungen unterliegen können. Dies gilt insbesondere für die maximale Speicherkapazität bzw. maximale Größe von Dateien und die maximale Anzahl von Nachrichten und Veröffentlichungen.

6.4 ANBIETER kann bei Überschreitung der technischen Beschränkungen unter Berücksichtigung der Vorgaben dieser AGB Daten löschen und/oder die Speicherung weiterer Daten ablehnen. ANBIETER wird den Bundle-Kunden vor dem Löschen von Daten informieren.

6.5 In Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, zum Beispiel im Rahmen von Aktualisierungen oder Fehlerbehebungen, die Backend-Dienste auf einen früheren Stand zurückzusetzen, um größeren Schaden abzuwenden (in diesen AGB “Rollback“ genannt). Inhalte des Bundle-Kunden werden dabei auf den entsprechenden früheren Stand zurückgeführt, zwischenzeitliche Änderungen bzw. Hinzufügungen gehen verloren. Ansprüche des Bundle-Kunden sind ausgeschlossen, sofern diese AGB nichts anderes bestimmen.

6.6 ANBIETER kann dem Bundle-Kunde die Teilnahme an oder Nutzung von noch nicht marktreifen Diensten und Inhalten zu Testzwecken anbieten (in diesen AGB „Beta-Test“ genannt). Beta-Tests können bekannte oder ANBIETER nicht bekannte – auch schwere – Programmfehler enthalten. Diese können beispielsweise zu Abstürzen der Backend-Dienste oder des Endgeräts des Bundle-Kunden führen. ANBIETER kann im Rahmen des Beta-Tests jederzeit, unter anderem zur Fehlersuche und zur Verbesserung des Nutzungserlebnisses, Inhalte entfernen oder hinzufügen, Inhalte zurücksetzen, Backups einspielen, oder bestimmte Zustände herstellen. Der Bundle-Kunde hat keinen Anspruch auf (Wieder-) Herstellung eines bestimmten Zustandes. ANBIETER kann einen Beta-Test jederzeit verlängern, verkürzen, ganz oder teilweise beenden.

6.7 Der Bundle-Kunde wird eventuell auftretende Mängel der Backend-Dienste stets aussagekräftig dokumentieren und insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich melden. Vor Meldung eines etwaigen Fehlers sollte der Bundle-Kunde die Backend-Dienste- bzw. Serviceanleitung und ggf. andere von ANBIETER zur Verfügung gestellte Hilfestellungen zur Problembeseitigung (insbesondere Listen mit häufig gestellten Fragen, Diskussionsforen zu Problemen) konsultieren. Der Bundle-Kunde wird ANBIETER bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften unterstützen.

6.8 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, von den Bundle-Kunden zu vertretende Bedienungsfehler, höhere Gewalt oder nicht von ANBIETER durchgeführte Änderungen oder sonstige Manipulationen entstehen.

6.9 ANBIETER übernimmt keine Garantien im Rechtssinne.

7. Haftungsbeschränkung / Erreichbarkeit

7.1 Soweit ANBIETER für Leistungen ein Entgelt fordert, haftet ANBIETER auf Schadens-ersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haftet ANBIETER auch bei leichter Fahrlässigkeit. Unter wesentlichen Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Bundle-Kunde vertrauen darf.

7.2 Soweit ANBIETER Leistungen entgeltfrei erbringt, haftet ANBIETER auf Schadensersatz nur bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden.

7.3 Die Ersatzpflicht ist bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten jeweils auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

7.4 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch ANBIETER oder der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung von ANBIETER im Anwendungsbereich des § 44a TKG bleibt unberührt.

7.5 ANBIETER haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung die Backend-Dienste betrifft.

7.6 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bundle-Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

7.7 ANBIETER gewährleistet eine Erreichbarkeit der Backend-Dienste von 95 % im Jahresdurchschnitt. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server für die Backend-Dienste auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von ANBIETER liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) nicht zu erreichen sind. Ebenso ausgenommen sind Zeiten, in denen routinemäßige Wartungsarbeiten durchgeführt werden. ANBIETER kann den Zugang zu den Backend-Diensten beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern; auch diese Zeiten werden bei der Berechnung der Erreichbarkeit nicht berücksichtigt. Die Haftung von ANBIETER für eine Nichterreichbarkeit der Server bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Näheres zur Haftung von ANBIETER ergibt sich aus Ziffer 8 [Fremde inhalte / Verantwortlichkeit]. Die Backend-Dienste sind unter Umständen nicht weltweit abrufbar. Die Abrufbarkeit kann aufgrund gesetzlicher oder lizenzrechtliche Vorgaben in bestimmten Ländern eingeschränkt sein. Näheres kann in der Beschreibung der Backend-Dienste angegeben sein.

7.8 Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ANBIETER, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Organe und deren Mitglieder, was deren persönliche Haftung betrifft.

8. Fremde Inhalte / Verantwortlichkeit

8.1 ANBIETER stellt den Bundle-Kunden Möglichkeiten zur Kommunikation bereit, über die sie sich mit Nutzern verständigen können. Die Bundle-Kunden sind selbst für den Inhalt dieser Kommunikation sowie sämtliche sonstige Inhalte (insbesondere in Form von Texten, Fotos und Grafiken), die von den Bundle-Kunden auf der Internetseite oder in den Backend-Diensten bzw. epics veröffentlicht werden, verantwortlich. ANBIETER übernimmt keine Haftung für die vom Bundle-Kunde eingegebenen Informationen oder getätigten Aussagen. ANBIETER haftet für keine Pflichtverletzungen eines Bundle-Kunden gegenüber Dritten oder dem Bundle-Kunde selbst. Bei den Inhalten handelt es sich für ANBIETER um fremde Inhalte im Sinne von § 8 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG). Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist ANBIETER als Diensteanbieter nicht dazu verpflichtet, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. ANBIETER macht sich die Inhalte weder zu eigen noch stimmt ANBIETER ihnen zu. Soweit von den Bundle-Kunden Links zu anderen von ihnen oder von Dritten betriebenen Seiten bereitgestellt werden, ist ANBIETER für den Inhalt der verlinkten Seiten nicht verantwortlich. ANBIETER kontrolliert diese Seiten nicht und distanziert sich ausdrücklich von deren Inhalten. Sollte ANBIETER von rechtsverletzenden Inhalten durch eine Meldung Kenntnis erlangen, wird ANBIETER von seinen Rechten auf Löschung Gebrauch machen und diese unverzüglich entfernen oder wird den Zugang zu diesen Inhalten sperren und entsprechende Sanktionen des Bundle-Kunden prüfen sowie gegebenenfalls einleiten.

8.2 ANBIETER stellt lediglich die technische Plattform für die Veröffentlichung der von den Bundle-Kunden eingestellten Inhalte zur Verfügung. ANBIETER ist nicht verantwortlich für fremde Inhalte oder Inhalte, zu denen ANBIETER lediglich den Zugang vermittelt oder welche ANBIETER inhaltlich unverändert weiterleitet. Dies gilt auch für die unveränderte Zwischenspeicherung fremder Inhalte. ANBIETER weist den Bundle-Kunde darauf hin, dass ANBIETER Inhalte nur überprüft, sofern ANBIETER auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen wurden. ANBIETER fordert die Bundle-Kunde ausdrücklich auf, rechtswidrige Inhalte via Kundenbetreuung zu melden.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte / Bundle-Kundegenerierte Inhalte

9.1 Die Inhalte der Backend-Dienste und von epics stehen im ausschließlichen Eigentum bzw. ausschließlicher Rechteinhaberschaft von ANBIETER bzw. der jeweiligen Lizenzgeber. Die Inhalte sind durch nationales und internationales Recht, insbesondere Urheberrecht, geschützt. Die unerlaubte Verbreitung, Vervielfältigung, Verwertung oder anderweitige Verletzung der gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte von ANBIETER werden zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.

9.2 ANBIETER stellt dem Bundle-Kunde im Rahmen der Nutzung der Backend-Dienste teilweise Software zur Verfügung. ANBIETER räumt dem Bundle-Kunde das nicht-exklusive und auf die Dauer der Nutzung der Backend-Dienste beschränkte Recht ein, diese Software im Rahmen eines nicht kommerziellen Einsatzes auf seinem jeweiligen Endgerät zu benutzen. Kopien dieser Software darf der Bundle-Kunde nur zum Zwecke der Sicherung und Archivierung für persönliche Zwecke erstellen, es sei denn ANBIETER erlaubt dem Bundle-Kunde explizit die Weitergabe der Software. Der Bundle-Kunde verpflichtet sich, auf bzw. in Kopien der Software die auf bzw. in dieser Software enthaltenen Hinweise zu geistigem Eigentum beizubehalten und die für die Verwendung der Software einschlägigen Gesetze zu beachten.

9.3 Es ist dem Bundle-Kunde nicht gestattet, die Backend-Dienste oder epics ganz oder in Teilen zu kopieren (mit Ausnahme einer ggfs. notwendigen Sicherheitskopie), zu verbreiten, zu verkaufen, zu versteigern, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu ändern oder abgeleitete Werke herzustellen, zu bearbeiten, zu übersetzen, aufzuführen, auszustellen, unterzulizenzieren oder insgesamt zu übertragen. Es ist dem Bundle-Kunde nicht gestattet, die Backend-Dienste oder epics gegen Entgelt zu vervielfältigen bzw. Dritten gegen Entgelt zugänglich zu machen, sowie die Backend-Dienste bzw. die Rechte daran gegen Entgelt zu verleihen bzw. gegen Entgelt zu vermieten oder in anderer Form gegen Entgelt auf Dritte zu übertragen bzw. zu ändern, zu übersetzen, Reverse Engineering anzuwenden, zu dekompilieren oder disassemblieren oder sonstige abgeleitete Werke auf Basis der Backend-Dienste oder von epics zu erstellen.

9.4 Die Rechte am geistigen Eigentum sämtlicher Inhalte der Backend-Dienste und von epics – mit Ausnahme der vom Bundle-Kunde eingestellten Inhalte – sowie sonstige Eigentumsrechte an dem die Backend-Dienste bzw. der Software verbleiben bei ANBIETER und/oder deren Lieferanten und Lizenzgebern, soweit nicht in diesen AGB oder den Nutzungsbedingungen mit den Nutzern etwas anderes geregelt ist.

9.5 Von den vorstehenden Regelungen unberührt bleiben Vereinbarungen über weitere Lizenzbestimmungen für die Backend-Dienste, die der Bundle-Kunde möglicherweise vor Inanspruchnahme der die Backend-Dienste akzeptiert.

9.6 Alle von den Nutzern im Rahmen der Nutzung von epics hinzugefügten Inhalte werden auf der Plattform der Backend-Dienste veröffentlicht. Die Rechte an den von den Nutzern eingestellten Inhalte verbleiben grundsätzlich bei diesen, soweit nicht durch diese AGB oder sonstige Vereinbarungen zwischen ANBIETER und den Nutzern oder zwischen Bundle-Kunden und den Nutzern etwas anderes geregelt ist.

9.7 ANBIETER sieht in seinen Nutzungsbedingungen gegenüber den Nutzern von epics vor, dass der Nutzer dem Bundle-Inhaber, in Rahmen von dessen Bundle(s) die Inhalte eingestellt werden, durch das Einstellen von Inhalten in epics eine nicht ausschließliche, entgeltfreie, nicht widerrufliche, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Lizenz gewährt, um diese Inhalte in epics und außerhalb von epics weltweit umfassend, auch mit dem Ziel einer kommerziellen Vermarktung zu nutzen und zu verwerten..

Nach diesen Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen gegenüber dem Nutzer kann der Bundle-Inhaber weitgehend darüber entscheiden, was mit den Inhalten des jeweiligen Nutzers passiert, zum Beispiel Echtzeit-Feeds erstellen und im Rahmen einer Veranstaltung öffentlich zugänglich machen.

Die vorgenannte Rechteeinräumung schließt insbesondere ein, ohne hierauf beschränkt zu sein,

· dass Bilder aus dem öffentlichen Profil des Nutzers auf Websites veröffentlicht und für Werbekampagnen, auch von Partnern, verwendet werden dürfen;

· dass die vom Nutzer eingestellten Inhalte auch bearbeitet und zum Beispiel für eine Nutzung im Rahmen von Print-Medien oder -Werbung verwendet werden dürfen;

· dass die vorgenannten Rechte an Dritte unterlizenziert werden dürfen.

Weitere Nutzungsrechte können ggfs. gemäß zusätzlichen Bedingungen der Bundle-Kunde gewährt werden.

9.8 Der Bundle-Kunde hat jedoch zu beachten, dass die Nutzer im Rahmen der Nutzung von epics auch Inhalte hochladen werden, deren Nutzung durch den Bundle-Inhaber die Einholung weiterer Rechte erfordern kann. Die kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein von einem Nutzer hochgeladenes Portraitfoto für eine Werbekampagne verwendet werden soll. Es liegt dann in der Verantwortung des Bundle-Inhabers vor der Verwendung der entsprechenden Inhalte alle notwendigen Einwilligungen von Betroffenen einzuholen und ggfs. die Einräumung notwendiger Rechte sicherzustellen.

9.9 ANBIETER haftet daher nicht für das Vorliegen ausreichender Rechte und übernimmt insofern auch keine Prüfpflichten.

10. Vertragslaufzeit, Ordentliche Kündigung / virtuelles Hausrecht / Außerordentliche Kündigung

10.1 Die Verträge zwischen dem Bundle-Kunden und ANBIETER (z.B. Nutzungsvertrag über den Account) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

10.2 Beiden Parteien steht ein jederzeitiges ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten zum Kalenderjahresende zu, falls nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. [

10.3 ANBIETER behält sich vor, jederzeit sein virtuelles Hausrecht auszuüben.

10.4 Das Recht der Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. ANBIETER ist insbesondere zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn

· der Bundle-Kunde schuldhaft gegen Gesetze oder diese AGB verstößt und sich trotz Abmahnung wiederholt in gleicher oder ähnlicher Art und Weise nicht regelgerecht verhält; oder

· der Bundle-Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens dem Zweifachen der vereinbarten monatlichen Vergütung in Verzug gerät und trotz zweifacher Mahnung nicht zahlt;

· der Bundle-Kunde seinen Account drei Monate lang trotz Abmahnung nicht genutzt hat.

10.5 Bei schwerwiegenden Verstößen ist eine sofortige Kündigung zulässig, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf.

10.6 Ein schwerwiegender Verstoß ist ein Verstoß, bei dem ANBIETER ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.

10.7 ANBIETER ist ein Festhalten am Vertrag in der Regel in den folgenden Fällen nicht zuzumuten:

· wenn der Bundle-Kunde gegen Strafgesetze verstößt;

· wenn der Bundle-Kunde den Account bzw. die Backend-Dienste in unzulässiger Weise nutzt; oder

· wenn der Bundle-Kunde bei der Registrierung falsche Daten angibt.

10.8 Hat der Bundle-Kunde die außerordentliche Kündigung zu vertreten, ist es diesem verboten, ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von ANBIETER erneut einen Account zu erstellen, wenn sein Account gesperrt wurde. Stellt ANBIETER einen Verstoß gegen dieses Verbot fest, steht ANBIETER das Recht zu, auch diesen Account ohne Verwarnung dauerhaft zu sperren.

10.9 Im Falle einer von ANBIETER berechtigt ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist ANBIETER berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller Entgelte, die der Bundle-Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit (für von ANBIETER noch nicht erbrachte Leistungen) hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Bundle-Kunden nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt. Soweit der Bundle-Kunde die von ANBIETER zu erbringende Leistung bereits erhalten hat, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

10.10 Hat ANBIETER die außerordentliche Kündigung zu vertreten und hat der Bundle-Kunde Guthaben auf seinem Account, wird ANBIETER dem Bundle-Kunden das Guthaben für einen anderen Dienst, den ANBIETER anbietet, gutschreiben. Eine Rückzahlung in bar ist ausgeschlossen, es sei denn die Gutschrift für einen anderen Dienst ist dem Bundle-Kunde ausnahmsweise unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zuzumuten, z.B. weil kein gleichwertiger oder ähnlicher Dienst angeboten wird. In diesem Fall wird ANBIETER dem Bundle-Kunden den Wert des evtl. noch auf seinem Account befindlichen Guthabens in der dann noch vorhandenen Höhe des tatsächlich vom Bundle-Kunden eingezahlten Betrages erstatten. Weitere Ansprüche des Bundle-Kunden sind ausgeschlossen, sofern diese AGB nichts anderes bestimmen.

10.11 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, wobei die Schriftform auch durch E-Mail gewahrt wird. Die Kündigungsgründe für die außerordentliche Kündigung sind auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, falls sie nicht bereits im Kündigungsschreiben enthalten gewesen sind. Eine ordentliche Kündigung bedarf keiner Kündigungsgründe.

11. Datenschutz

11.1 ANBIETER verarbeitet und nutzt die bei Vertragsschluss und im Rahmen der Nutzung des Angebots erhobenen Daten der Bundle-Kunde, insbesondere soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind, nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von ANBIETER (abrufbar unter http://www.epics-app.com/privacy.php)

11.2 Inhalte des Bundle-Kunde, also insbesondere die von ihm eingestellten Bilder, werden nicht automatisch bei Kündigung des Accounts gelöscht, da andere Bundle-Kunde mit diesen interagieren und Bundle-Kunde diese verwenden und ihre Löschung daher zu Fehlern bzw. Verfälschungen in die Backend-Dienste führen könnte. Der Bundle-Kunde ist daher angehalten, zum Beispiel für seine Inhalte keine Beschreibungen zu wählen, und auch sonst bei der Erstellung von Inhalten alles zu vermeiden, was Rückschluss auf seine Identität oder die einer anderen natürlichen Person ermöglichen.

12. Änderungen der AGB

12.1 ANBIETER behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu erweitern, sofern dies erforderlich erscheint und den Bundle-Kunde nicht wider Treu und Glauben benachteiligt. Eine Änderung kann insbesondere notwendig sein, um Anpassungen an eine Änderung der Rechtslage vorzunehmen. Auch neu ergangene Gerichtsentscheidungen gelten als Änderung der Rechtslage. Änderungen und Fortentwicklungen der Backend-Dienste können ebenso eine Änderung oder Ergänzung der AGB notwendig machen.

12.2 Eine Änderung oder Ergänzung wird mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in geeigneter Art und Weise in Textform bekannt gegeben. In der Regel erfolgt der Hinweis auf die Anpassung der AGB durch Bekanntgabe per E-Mail oder beim nächsten Einloggen des Bundle-Kunden mit seinem Account.

12.3 Der Bundle-Kunde hat das Recht, einer Änderung oder Ergänzung innerhalb zwei Wochen nach Veröffentlichung und Möglichkeit der Kenntnisnahme gegenüber ANBIETER zu widersprechen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag nach den Kündigungsregelungen dieses Vertrages außerordentlich zu kündigen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Widerspricht der Bundle-Kunde nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er die Leistungen danach weiterhin, gilt die Änderung oder Ergänzung als angenommen und wird Vertragsbestandteil.

12.4 ANBIETER wird den Bundle-Kunde in der Unterrichtung über die Änderungen der AGB auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hinweisen.

Sonstiges

13.1 Zögert, verzichtet oder unterlässt es eine Partei, ihre Rechte im Rahmen dieser AGB durchzusetzen, oder gewährt sie der anderen Partei Fristen, beeinträchtigt dies nicht den Bestand des jeweiligen Rechts.

13.2 Die Bundle-Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte aus diesem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen. Etwas anderes gilt nur, wenn ANBIETER dem vorher schriftlich zustimmt. ANBIETER ist berechtigt, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Bei einer derartigen Übertragung hat der Bundle-Kunde die Möglichkeit, die Nutzung der Backend-Dienste ohne Einhaltung von Fristen zu kündigen.

13.3 Die Parteien vereinbaren als Gerichtsstand Frankfurt am Main.

13.4 Für auf Grundlage dieser AGB abgeschlossene Verträge und damit in Zusammenhang stehende Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13.6 Änderungen und Ergänzungen des Nutzungsvertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung des Schriftformerfordernisses. Die Schriftform gilt nicht für Änderungen dieser AGB.

Dieser Dienst ist ein Angebot von:

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